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Am
1.1.2005 startet ein EU-weites Emissionshandelssystem, das energieintensive
Industriezweige, beispielsweise die Erzeugung von Strom und Wärme
und die Herstellung von Stahl, Zement, Glas sowie Papier und Pappe,
zur Teilnahme verpflichtet. Für die genaue Bestimmung und Berichterstattung
der Emissionen jeder Anlage sind klare Richtlinien notwendig. Daher
hat die DG Umwelt der EU Kommission ein Konsortium aus TÜV
Rheinland, KPMG und FIELD unter der Führung der Ecofys GmbH
mit der Erstellung eines solchen Regelsystems, der so genannten
EU-Monitoring Guidelines, beauftragt. Die Vorgaben zur Emissionserfassung
und Berichterstattung entstammen dabei Anhang IV der EU Richtlinie
zum Emissionshandel.
| Auftraggeber: |
Projektpartner: |
Kompetenzbereich: |
| DG Umwelt der EU Kommission |
TÜV Rheinland, KPMG, FIELD |
Klima-
und Umweltberatung |
Neben einem allgemeinen Regelwerk,
das branchenübergreifend die Grundlagen für die
Emissionserfassung und -berichterstattung festlegt, wurden
Regelwerke für jeden der verpflichteten Industriezweige
erstellt.
Das Konsortium hat Regelungen für Emissionserfassung
über Berechnung und über kontinuierliche Messung
konzipiert. Um bei der Emissionserfassung immer die höchstmögliche
Genauigkeit bei vertretbaren Kosten zu gewährleisten,
wurden für jede Branche und teilweise auch für spezifische
Produktionsprozesse jeweils mehrere Berechnungsmethoden unterschiedlicher
Genauigkeit, so genannte „Tiers“, erarbeitet.
Neben Regelungen zur Emissionserfassung wurden auch grundlegende
Formate für die Berichterstattung und Anforderungen an
Rückhaltung von Daten, Qualitätssicherung sowie
die Verifizierung der Emissionsdaten durch einen unabhängigen
Gutachter festgelegt. |
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