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Verifizierung von Zuteilungsanträgen nach §10 Abs. 1 TEHG

 

Im Rahmen des Zuteilungsverfahrens der Emissionsberechtigungen für den Emissionshandels war es nach §10 Abs. 1 TEHG erforderlich die Zuteilungsanträgen durch eine sachkundige Stelle verifizieren zu lassen. Ecofys hat hierbei seiner Erfahrungen aus der Entwicklung der "Monitoring and Reporting Guidelines" einbringen können und hat eine Vielzahl von erfolgreiche Verifizierungen unter anderem bei folgenden Unternehmen abschließen können:

Unsere Referenzen:

Henkel KG a.A., Cognis GmbH, Pirelli GmbH, Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH, Hagenburger KG, Ursa GmbH, Karl Kurz GmbH & Co. KG