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Im Rahmen des Zuteilungsverfahrens
der Emissionsberechtigungen für den Emissionshandels war es
nach §10 Abs. 1 TEHG erforderlich die Zuteilungsanträgen
durch eine sachkundige Stelle verifizieren zu lassen. Ecofys hat
hierbei seiner Erfahrungen aus der Entwicklung der "Monitoring and
Reporting Guidelines" einbringen können und hat eine Vielzahl
von erfolgreiche Verifizierungen unter anderem bei folgenden Unternehmen
abschließen können:
Unsere
Referenzen:
Henkel KG a.A., Cognis
GmbH, Pirelli GmbH, Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH, Hagenburger
KG, Ursa GmbH, Karl Kurz GmbH & Co. KG
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